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   LAG Baden-Württemberg, 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02   

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https://dejure.org/2002,6887
LAG Baden-Württemberg, 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 (https://dejure.org/2002,6887)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 (https://dejure.org/2002,6887)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 2002 - 20 TaBV 1/02 (https://dejure.org/2002,6887)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung gegen die Durchführung einer Betriebsratswahl ; Streit bezüglich einheitlichen Betriebs zweier Unternehmen; Erforderlichkeit der Prüfung der fingierten Eigenständigkeit des Betriebs; Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • Judicialis

    ArbGG § 12 Abs. 5; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2 n.F.; ; ArbGG § 69 Abs. 3 n.F.; ; ArbGG § 84; ; ArbGG § 85 Abs. 2; ; ArbGG § 87 ff.; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ZPO § 567; ; ZPO § 922; ; ZPO § 936; ; BetrVG § 1 Abs. 1; ; BetrVG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; WahlO § 3 Abs. 1 Satz 1

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 1 Abs. 1 BetrVG; § 3 Abs. 1 Satz 1 WahlO; § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG
    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Durchführung der Betriebsratswahl

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung gegen die Durchführung einer Betriebsratswahl bei Streit über die Frage, ob ein einheitlicher Betrieb zweier Unternehmen vorliegt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 8 Ta 9/98

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02
    Der Hauptantrag auf Abbruch der Wahl hätte nur erfolgreich sein können, wenn bereits zuverlässig feststellbar gewesen wäre, dass die Wahl nichtig sein wird (vgl. zu diesem auch vom Beschwerdegericht für zutreffend erachteten Prüfungsmaßstab LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Zweck des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02
    Da das Wahlausschreiben spätestens 6 Wochen vor dem 1. Tag der Stimmabgabe zu erlassen ist, konnte im Hinblick auf den 13.03.02 festgesetzten Wahltag im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht mehr berichtigend eingegriffen werden (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 15).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06

    Beteiligung an einer Betriebsratswahl - Gemeinschaftsbetrieb - einstweilige

    b) Weiter kann unterstellt werden, dass mithilfe des vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur Fehler beseitigt oder verhindert werden können, die zur Nichtigkeit der Wahl führen, sondern es auch in bestimmten Fällen der Anfechtbarkeit der Wahl möglich sein muss, präventiv in das Wahlverfahren einzugreifen (einen Eingriff durch einstweilige Verfügung bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern auch bei bloßer Anfechtbarkeit befürwortend z. B. LAG Baden-Württemberg 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 - AiB 1994, 20; für den Abbruch der Wahl bei derartigen Fehlern LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; vgl. auch Veit/Wichert in DB 2006, 390; a. A. und verengt auf die zuverlässig feststellbare bevorstehende Nichtigkeit jedenfalls beim Abbruch der Wahl LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401 m. w. N. mit den Argumenten der bloßen ex-nunc-Wirkung der erfolgreichen Anfechtung und der Heilbarkeit der Anfechtungsgründe nach Verstreichen der Zweiwochenfrist des 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG; dem folgend die durch den Wahlvorstand vorgelegte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 - , soweit ersichtlich, nicht konventionell veröffentlicht, zu III 1 der Gründe, Blatt 45 der Beschwerdeakte).

    Ein korrigierender Eingriff in ein laufendes Wahlverfahren stellt aber - wie der Wahlvorstand zu Recht geltend macht - nur dann ein milderes Mittel gegenüber dem Abbruch oder der Aussetzung des Wahlverfahrens dar, wenn ein entsprechender Antrag so frühzeitig gestellt wird und positiv beschieden werden kann, dass es noch möglich ist, die sechswöchige Frist des § 3 Abs. 1 Satz 1 WO für den Erlass des Wahlausschreibens zu wahren (LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; LAG Baden-Württemberg 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 - n. v., zu III 2 der Gründe, Blatt 46 der Beschwerdeakte; HWK/Bepler § 85 Rn. 12; Hans Hanau in DB 1986, Beilage 4, 9, 10).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung nur bei zuverlässig

    a) Nach der strengsten Ansicht darf die Wahl nur abgebrochen werden, wenn zuverlässig feststellbar ist, dass sie im Falle ihrer Weiterführung nichtig sein würde (vgl. LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - Juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2002 - 20 TaBV 1/02 - Juris; Hessisches LAG 05.04.2002 - 9 TaBVGa 64/02 - Juris; LAG Baden-Württemberg 25.04.2006 - 21 TaBV 1/02 - Juris; LAG Köln 08.05.2006 - 2 TaBV 22/06 - Juris; Koch, in: ErfK 10. Aufl. 2010 § 18 BetrVG Rn. 7).

    Der durch ein solches Ergebnis entstehende Wertungswiderspruch erscheint nicht vereinbar mit der betriebsverfassungsrechtlichen Konzeption des Wahlverfahrens einschließlich des Wahlanfechtungsverfahrens und mit dem Charakter einer einstweiligen Verfügung, da eine einstweilige Verfügung berechtigte Ansprüche nur sichern oder ausnahmsweise erfüllen soll, nicht aber übertreffen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - Juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2002 - 20 TaBV 1/02 - Juris; LAG Baden-Württemberg 25.04.2006 - 21 TaBV 1/02 - Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren - Eingriff in laufendes

    Durch einstweilige Verfügung sind berichtigende Eingriffe in das Wahlverfahren zulässig (Fitting/Engel/Schmid/Strebinger/Linsenmaier Betriebsverfassungsgesetz 22. Auflage, Rn. 40 zu § 18 BetrVG, LAG Baden-Württemberg v. 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02, LAG Baden-Württemberg v. 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06).

    Streitig ist in Literatur und Rechtsprechung insoweit, ob ein Antrag auf Abbruch der Wahl nur erfolgreich sein kann, wenn bereits zuverlässig feststellbar ist, dass die Wahl nichtig sein wird (so insbesondere LAG Baden-Württemberg v. 20.05.1998 - 8 Ta 9/98, LAG Baden-Württemberg v. 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02) oder ob es dafür ausreicht, dass die Weiterführung der Wahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Anfechtung zur Folge hätte (Fittung ... Rn. 42 zu § 18 BetrVG m. w. N., insbesondere auch LAG Baden-Württemberg v. 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96).

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